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Allgemeine Geschäftsbedingungen

HELD-Elektrotechnik e.K. (Stand: April 2026)

I. Geltungsbereich
1. Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufs-, Liefer- und Reparaturbedingungen (im Folgenden kurz AGB) gelten für Verträge zwischen HELD-Elektrotechnik e.K., Inhaber: Umut Yilmaz, Am Herrenhäuser Bahnhof 26, 30419 Hannover, E-Mail: info@elektro-held.de (im Folgenden kurz HELD-Elektrotechnik) und ihren Kunden (Verbraucher und Unternehmer).
2. Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können, § 13 BGB.
3. Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt, § 14 BGB.
4. Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende bzw. ergänzende Bedingungen des Kunden, der Unternehmer ist, werden nicht anerkannt.
5. Individuelle Vertragsabreden haben stets Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

II. Widerrufsrecht fĂĽr Verbraucher
Verbrauchern steht in bestimmten gesetzlich geregelten Fällen ein Widerrufsrecht zu. In diesem Fall belehren wir Sie hierüber gesondert. Unternehmerkunden wird kein freiwilliges Widerrufsrecht gewährt.

III. Allgemeine Verkaufs- und Lieferbedingungen
1. Vertragsschluss und Vertragssprache
1.1. Auf Anfrage des Kunden erstellt HELD-Elektrotechnik, sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf dem Angebot ausdrücklich eine andere Regelung bestimmt wurde, ein unverbindliches befristetes Angebot und sendet dieses dem Kunden zu. Der Kunde hat sodann die Möglichkeit (fern-) mündlich oder schriftlich und fristgerecht das Angebot gegenüber HELD-Elektrotechnik zu bestätigen. Die Bestätigung des Kunden bei HELD-Elektrotechnik ist unverbindlich und führt nicht zum Abschluss eines Vertrages. Erst mit der, auf die Bestätigung des Kunden folgenden verbindlichen Auftragsbestätigung von HELD-Elektrotechnik kommt der Vertrag zwischen HELD-Elektrotechnik und dem Kunden zustande, spätestens aber mit Lieferung der Ware.
1.2. Angebote von HELD-Elektrotechnik gegenüber Unternehmen sind grundsätzlich freibleibend. Gegenüber Verbrauchern nur, wenn dies in dem Angebot ausdrücklich als „freibleibend" oder „unverbindlich" gekennzeichnet wurde.
1.3. Vertragssprache ist Deutsch.
2. Lieferung
HELD-Elektrotechnik liefert ab Lager an die vom Kunden angegebene Adresse in Deutschland. Ist der Kunde Unternehmer, geht die Gefahr mit Ăśbergabe der Ware an den Spediteur bzw. bei Abholung durch den Kunden, bei Versandbereitschaft auf den Kunden ĂĽber.
3. Preise, Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
3.1. Alle Preise verstehen sich in Euro inkl. MwSt. und zzgl. Verpackung und Versandkosten.
3.2. Zahlungen sind sofort und ohne Abzug nach Erhalt der Rechnung fällig, soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen oder auf der Rechnung abweichende Zahlungsfristen ausgewiesen wurden.
3.3. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung im Eigentum von HELD-Elektrotechnik (nachfolgend: Vorbehaltsware).
3.4. Ist der Kunde Unternehmer, gilt daneben Folgendes:
a) Die gelieferte Ware bleibt Eigentum von HELD-Elektrotechnik bis zur Erfüllung sämtlicher HELD-Elektrotechnik gegen den Kunden zustehender Ansprüche, auch wenn die einzelne Ware bezahlt worden ist.
b) Der Unternehmerkunde ist befugt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb an Dritte weiterzuveräußern, wenn sichergestellt wird, dass die Zahlung an HELD-Elektrotechnik erfolgt und dass das Eigentum auf den Dritten erst übergeht, wenn dieser seine Zahlungsverpflichtungen erfüllt hat.
c) Der Unternehmerkunde darf ohne Zustimmung von HELD-Elektrotechnik die Vorbehaltsware nicht verpfänden oder diese zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen, Beschlagnahmen oder sonstigen Verfügungen oder Eingriffen Dritter hat der Unternehmerkunde HELD-Elektrotechnik unverzüglich zu benachrichtigen.
d) Der Unternehmerkunde tritt seine Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich aller Nebenrechte bereits jetzt in voller Höhe im Voraus sicherungshalber an HELD-Elektrotechnik ab, die diese Abtretung annimmt. HELD-Elektrotechnik wird die ihr zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Kunden freigeben, soweit deren Wert die zu sichernden Forderungen um mehr als 20 % übersteigt.
4. Gewährleistung
4.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte. Die Rechte aus einer etwaigen Garantie werden durch diese AGB weder ausgeschlossen noch beschränkt.
4.2. Ist der Kunde Unternehmer, entscheidet HELD-Elektrotechnik über die Art der Nacherfüllung und es gilt zusätzlich § 377 HGB; im Fall der Ersatzlieferung sind die Kosten des Ausbaus der mangelhaften Sache und die Kosten des Einbaus der mangelfreien Ersatzsache vom Nacherfüllungsanspruch nicht erfasst.
4.3. Mängelansprüche des Kunden, der Unternehmer ist, verjähren in einem Jahr ab Lieferung.
5. Haftung
Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen. Das gilt nicht, soweit HELD-Elektrotechnik nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften (z. B. Produkthaftungsgesetz), bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten haftet. Ein Anspruch auf Schadensersatz wegen einer leicht fahrlässigen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

IV. Allgemeine Reparatur- und Montagebedingungen
1. Geltungsbereich / Verweis
Es gelten die Regelungen unter III dieser AGB entsprechend, wenn nachfolgend keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde. Die Bedingungen gelten nicht, wenn Reparaturen im Rahmen von Mängelansprüchen des Vertragspartners ausgeführt werden.
2. Kosten
2.1. Wird der voraussichtliche Preis der Leistungen nicht bei Vertragsschluss angegeben, kann der Kunde Kostengrenzen setzen.
2.2. Verbindliche Kostenvoranschläge werden durch HELD-Elektrotechnik nur auf ausdrückliche Anforderung durch den Kunden erstellt.
2.3. Ein vom Kunden gewĂĽnschter Kostenvoranschlag ist nur verbindlich, wenn er von uns schriftlich abgegeben und als verbindlich bezeichnet wird.
2.4. Ergibt sich während der Reparatur, dass die zu erwartenden Kosten die unverbindlich veranschlagten Kosten übersteigen, werden wir den Vertragspartner unverzüglich hierüber informieren.
3. KĂĽndigung
Dem Kunden steht ein jederzeitiges Kündigungsrecht zu. Kündigt der Kunde den Vertrag, so hat er die bis dahin ausgeführten Arbeiten und Kosten, einschließlich der Aufwendungen für bestellte und bereits beschaffte Ersatzteile, sowie den entgangenen Gewinn zu bezahlen, wenn und soweit die Kündigung nicht auf Umständen beruht, die HELD-Elektrotechnik zu vertreten hat.
4. Zahlungen
Zahlungen sind nach Abnahme sofort und ohne Abzug fällig. HELD-Elektrotechnik kann bei Auftragserteilung eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5. Mitwirkungspflichten
5.1. Der Kunde hat die Pflicht, fĂĽr angemessene Arbeitsbedingungen und die Sicherheit am Ort der Reparatur bzw. der Montage zu sorgen.
5.2. Der Kunde ist verpflichtet, die erforderliche Energie einschlieĂźlich der erforderlichen AnschlĂĽsse auf seine Kosten bereitzustellen.
5.3. Kommt der Kunde seinen Verpflichtungen nicht nach, so ist HELD-Elektrotechnik nach Setzung einer angemessenen Frist berechtigt, aber nicht verpflichtet, an Stelle und auf Kosten des Kunden die Handlungen vorzunehmen.
6. Frist fĂĽr die AusfĂĽhrung der Reparatur oder Montage
6.1. Die Angaben von HELD-Elektrotechnik über Reparatur- oder Montagefristen beruhen auf Schätzungen und sind unverbindlich, es sei denn es wurde etwas anderes vereinbart.
6.2. In Fällen nicht voraussehbarer und von HELD-Elektrotechnik nicht zu vertretender betrieblicher Behinderungen sowie bei höherer Gewalt verlängern sich auch verbindliche Fristen um diese Zeiten.
7. Abnahme
7.1. Der Kunde ist zur Abnahme verpflichtet, sobald ihm die Fertigstellung angezeigt worden ist. Wegen unwesentlicher Mängel kann die Abnahme nicht verweigert werden.
7.2. Kommt der Kunde mit der Abnahme in Verzug, so gilt die Abnahme nach Ablauf von zwölf Werktagen seit Anzeige der Fertigstellung als erfolgt.
8. Erweitertes Pfandrecht
HELD-Elektrotechnik steht wegen ihrer Forderungen aus dem Werkvertrag ein Pfandrecht an dem aufgrund des Vertrages in ihren Besitz gelangten Reparatur- bzw. Montagegegenstand zu.
9. Gewährleistung
Der Kunde hat einen Mangel der Reparatur oder Montage HELD-Elektrotechnik unverzüglich mitzuteilen. Hat der Kunde ohne Einwilligung von HELD-Elektrotechnik Instandsetzungs- oder Montagearbeiten selbst ausgeführt oder von einem Dritten ausführen lassen, so entfällt die Haftung von HELD-Elektrotechnik für diese Arbeiten.

V. Schlussbestimmungen
1. Online-Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ erreichbar ist. HELD-Elektrotechnik ist nicht bereit oder verpflichtet, an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Unsere E-Mail-Adresse lautet: info@elektro-held.de
2. GegenĂĽber Unternehmern wird als Gerichtsstand der Sitz von HELD-Elektrotechnik vereinbart.
3. Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
+49 (162) 60 20 440
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