Elektroinstallation – sauber geplant, zuverlässig umgesetzt und klar kommuniziert.
✔ Eingetragener Meisterbetrieb ✔ Großraum Hannover & Region ✔ Planung · Ausführung · Dokumentation
01 Gewerbe & Zweckbau

Elektroinstallation im Gewerbe — andere Anforderungen als im Wohnbau.

Gewerblich genutzte Gebäude unterliegen strengeren Anforderungen als Wohngebäude. Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV), die DGUV Vorschrift 3 und die DIN VDE 0100 definieren Mindeststandards für Beleuchtung, Schutzmaßnahmen und Prüfpflichten, die im Wohnbau so nicht gelten. Hinzu kommen branchenspezifische Normen — etwa die DIN VDE 0100-710 für medizinisch genutzte Räume oder die DIN VDE 0100-718 für Versammlungsstätten. Ein Elektrobetrieb, der ausschließlich Wohnungen installiert, kennt diese Normen in der Regel nicht. HELD-Elektrotechnik ist auf gewerbliche Elektroinstallationen in Hannover spezialisiert und kennt die Anforderungen jeder Gebäudekategorie — vom Bürogebäude über den Einzelhandel bis zur Produktionshalle.
Welche Genehmigungen brauche ich für eine gewerbliche Elektroinstallation?
Für die Elektroinstallation selbst benötigen Sie keine gesonderte Baugenehmigung — sie ist in der Regel Teil der Gesamtbaumaßnahme. Allerdings muss die fertige Anlage beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, insbesondere bei Änderungen am Hausanschluss oder bei der Installation von Erzeugungsanlagen. Für bestimmte Gebäudetypen (z. B. Versammlungsstätten, Krankenhäuser) ist eine Abnahme durch einen Sachverständigen erforderlich. Wir klären im Rahmen der Projektplanung, welche Anmeldungen und Abnahmen für Ihr konkretes Vorhaben notwendig sind.
Wie unterscheidet sich die Elektroinstallation im Gewerbe von einer Privatinstallation?
Der wesentliche Unterschied liegt in den Anforderungen an Absicherung, Dokumentation und Prüfpflichten. Gewerbliche Anlagen müssen nach der Arbeitsstättenverordnung geplant werden — mit definierten Beleuchtungsstärken, ausreichend dimensionierten Stromkreisen und normgerechter Schutzeinrichtung. Dazu kommt die Pflicht zur regelmäßigen Prüfung nach DGUV Vorschrift 3 und die Notwendigkeit einer revisionssicheren Dokumentation. Im Wohnbau sind diese Anforderungen deutlich niedriger. Wer einen Elektriker beauftragt, der hauptsächlich Privathäuser macht, riskiert, dass gewerbliche Normen nicht vollständig eingehalten werden.
Was passiert, wenn die Elektroinstallation in meinem Gewerbebetrieb nicht normgerecht ist?
Im besten Fall fällt es bei einer Prüfung durch die Berufsgenossenschaft oder den Versicherer auf und muss nachgebessert werden — auf Ihre Kosten. Im schlimmsten Fall kommt es zu einem Schaden (Brand, Personenschaden), und die Versicherung verweigert die Leistung, weil die Anlage nicht dem Stand der Technik entsprach. Zusätzlich können Bußgelder und persönliche Haftungsrisiken für den Betreiber entstehen. Eine normgerechte Installation mit vollständiger Dokumentation ist daher kein optionales Extra, sondern Ihre Absicherung.
Können Sie auch nur Teilbereiche einer bestehenden Gewerbeanlage modernisieren?
Ja. In vielen Fällen ist eine abschnittsweise Modernisierung sinnvoller und wirtschaftlicher als eine Kompletterneuerung. Wir prüfen den Bestand, identifizieren die kritischen Bereiche und modernisieren gezielt — zum Beispiel die Unterverteilung, einzelne Stromkreise oder die Beleuchtung. Dabei stellen wir sicher, dass die modernisierten Bereiche normgerecht sind und mit der bestehenden Anlage kompatibel bleiben. Jede Teilmaßnahme wird eigenständig geprüft und dokumentiert.
Wie lange dauert eine gewerbliche Elektroinstallation typischerweise?
Das hängt stark vom Umfang ab. Eine einzelne Büroetage mit 200 m² ist in der Regel innerhalb von 1–2 Wochen installiert. Eine komplette Halleninstallation mit Starkstrom, Beleuchtung und Datennetzwerk kann 4–8 Wochen dauern. Entscheidend für den Zeitplan sind neben der Fläche auch die Koordination mit anderen Gewerken und die Verfügbarkeit von Material. Wir nennen Ihnen nach der Begehung einen realistischen Zeitrahmen — und halten ihn ein.
Übernehmen Sie auch die Koordination mit anderen Gewerken auf der Baustelle?
Ja. Im gewerblichen Bau ist die Koordination zwischen Elektro, Sanitär, Heizung, Lüftung und Trockenbau entscheidend für den Terminplan. Wir stimmen unsere Arbeiten direkt mit den anderen Gewerken, dem Bauleiter oder dem Generalunternehmer ab. Durch klare Schnittstellenkommunikation vermeiden wir Doppelarbeit, Leerlauf und Terminverzögerungen.
02 Altbausanierung

Elektrosanierung im Altbau — zwischen Bestandsschutz und Modernisierungspflicht.

Viele Eigentümer und Hausverwaltungen gehen davon aus, dass eine bestehende Elektroinstallation „Bestandsschutz" genießt und nicht erneuert werden muss. Das stimmt nur eingeschränkt: Bestandsschutz bedeutet, dass eine Anlage, die zum Zeitpunkt der Errichtung den damals gültigen Normen entsprach, nicht allein wegen neuer Vorschriften sofort umgebaut werden muss. Sobald jedoch eine wesentliche Änderung an der Anlage vorgenommen wird — ein Umbau, eine Erweiterung, ein Mieterwechsel mit neuer Nutzung — entfällt der Bestandsschutz für den betroffenen Bereich, und die aktuellen DIN VDE-Normen greifen. HELD-Elektrotechnik prüft bei jeder Altbausanierung in Hannover, welche Bereiche tatsächlich erneuert werden müssen und wo eine gezielte Nachrüstung ausreicht — wirtschaftlich sinnvoll und normgerecht.
Woran erkenne ich, dass die Elektrik in meinem Altbau erneuert werden muss?
Typische Warnsignale sind: häufig auslösende Sicherungen, flackernde Beleuchtung, warme oder verfärbte Steckdosen, fehlende FI-Schutzschalter, Aluminium- statt Kupferleitungen, und ein Sicherungskasten mit alten Schraubsicherungen statt moderner Leitungsschutzschalter. Wenn Ihre Installation älter als 35–40 Jahre ist, empfehlen wir grundsätzlich eine fachliche Bestandsprüfung — auch ohne akute Symptome. Denn viele Defekte (z. B. brüchige Leitungsisolierungen in der Wand) sind von außen nicht sichtbar.
Gibt es Fördermittel für die Elektrosanierung im Altbau?
Direkte Förderprogramme speziell für Elektrosanierungen gibt es in der Regel nicht. Allerdings können Elektroarbeiten im Rahmen einer energetischen Gebäudesanierung (z. B. KfW-Programm) als Nebenkosten förderfähig sein — etwa wenn die Elektroinstallation für eine Wärmepumpe oder Photovoltaikanlage angepasst werden muss. Auch die steuerliche Absetzbarkeit von Handwerkerleistungen (§ 35a EStG) kann für Privatpersonen relevant sein — bis zu 20 % der Arbeitskosten, maximal 1.200 € pro Jahr. Wir empfehlen, die konkreten Möglichkeiten mit Ihrem Steuerberater zu klären.
Muss bei einer Altbausanierung der gesamte Zählerschrank getauscht werden?
Nicht zwingend, aber häufig. Alte Zählerschränke entsprechen oft nicht mehr den aktuellen TAB (Technische Anschlussbedingungen) des Netzbetreibers und bieten keinen Platz für moderne Schutzeinrichtungen, Smart-Meter-Gateways oder Überspannungsschutz. Wenn Sie ohnehin die Elektrik sanieren, ist der Tausch des Zählerschranks in der Regel die wirtschaftlich sinnvollere Lösung als eine provisorische Nachrüstung. Wir prüfen den Bestand und empfehlen nur den Tausch, wenn er technisch notwendig oder wirtschaftlich vorteilhaft ist.
Können die Arbeiten bei einer Altbausanierung staubfrei durchgeführt werden?
Komplett staubfrei ist bei Schlitz- und Stemmarbeiten leider nicht möglich. Wir minimieren die Staubbelastung aber durch den Einsatz von Absaugvorrichtungen an den Maschinen, das gezielte Abkleben und Abdecken angrenzender Bereiche und die sorgfältige Reinigung nach jedem Arbeitsabschnitt. Bei bewohnten Objekten oder laufenden Geschäftsbetrieben planen wir die staubintensiven Arbeiten so, dass sie in Zeiten minimaler Nutzung stattfinden.
Was passiert mit Asbest, wenn alte Elektroleitungen in der Wand verlegt sind?
In Gebäuden vor 1993 können Wandputz, Fliesenkleber oder Nachtspeicheröfen asbesthaltige Materialien enthalten. Bevor wir Schlitze fräsen oder Durchbrüche herstellen, klären wir mit Ihnen, ob eine Asbestuntersuchung durchgeführt wurde. Sollte Asbest vorhanden sein, arbeiten wir mit zertifizierten Sanierungsbetrieben zusammen, die den betroffenen Bereich fachgerecht freilegen. Unsere Elektroarbeiten beginnen erst, wenn der Bereich freigegeben ist. Sicherheit hat hier absoluten Vorrang.
03 Neubauinstallation

Elektroplanung im Neubau — was heute geplant wird, bestimmt die nächsten 30 Jahre.

Die Elektroinstallation ist eines der wenigen Gewerke im Neubau, bei dem nachträgliche Änderungen unverhältnismäßig teuer werden. Wer bei der Planung an Steckdosen spart, Leerrohre weglässt oder die Netzwerkverkabelung vergisst, zahlt bei jeder späteren Nachrüstung ein Vielfaches. Die DIN 18015-2 definiert Mindestausstattungen für Elektroinstallationen in Wohngebäuden — drei Ausstattungsstufen von der Grundversorgung bis zum Komfortstandard. Für Gewerbebauten gibt es keine vergleichbare Norm, weshalb die Planung umso sorgfältiger erfolgen muss. HELD-Elektrotechnik steigt idealerweise bereits in der Leistungsphase 3 (Entwurfsplanung) in Neubauprojekte ein — damit die Elektroplanung nicht nachläuft, sondern mitdenkt.
Wie viele Steckdosen und Stromkreise brauche ich im Neubau?
Das hängt von der Nutzung ab. Als Orientierung empfiehlt die DIN 18015-2 für Wohngebäude je nach Ausstattungsstufe 1–3 unterschiedliche Mindestmengen. Für Gewerbebauten gibt es keine feste Norm — hier richtet sich die Ausstattung nach der konkreten Nutzung: Büroarbeitsplätze brauchen mehr Datendosen als Steckdosen, Produktionsflächen brauchen CEE-Anschlüsse, Verkaufsflächen brauchen flexible Stromversorgung für wechselnde Layouts. Wir erstellen eine nutzungsbezogene Planung, die heutige Anforderungen abdeckt und Reserven für spätere Erweiterungen einplant.
Wann genau im Bauprozess beginnt die Elektroinstallation?
Die Planung sollte so früh wie möglich beginnen — idealerweise parallel zur Entwurfsplanung. Die physische Installation gliedert sich in drei Phasen: In der Rohbauphase werden Leerrohre, Durchbrüche und Trassenführungen eingebaut. In der Ausbauphase werden Leitungen gezogen, Unterverteilungen gesetzt und Dosen installiert. In der Fertigstellungsphase werden Endgeräte montiert, die Anlage geprüft und in Betrieb genommen. Je früher wir eingebunden werden, desto besser lassen sich Schnittstellen mit anderen Gewerken koordinieren.
Sollte ich im Neubau Leerrohre für spätere Erweiterungen vorsehen?
Unbedingt. Leerrohre kosten im Rohbau fast nichts, sparen aber bei späteren Nachrüstungen tausende Euro — weil die Wände nicht mehr aufgestemmt werden müssen. Wir empfehlen Leerrohre mindestens für: zukünftige Netzwerkverkabelung, Wallbox-Zuleitung in der Garage oder Tiefgarage, Außenbeleuchtung und Gartenelektrik, sowie Reserveverbindungen zwischen Geschossen. Die Mehrkosten im Rohbau liegen typischerweise bei wenigen hundert Euro — die Ersparnis bei Nachrüstung bei mehreren tausend.
Wer erstellt den Installationsplan — der Architekt oder der Elektriker?
Den Elektroinstallationsplan erstellt in der Regel der Elektriker oder ein Fachplaner für Elektrotechnik — nicht der Architekt. Der Architekt liefert den Grundriss und definiert die Raumnutzung, auf dieser Basis erstellen wir den detaillierten Installationsplan mit allen Steckdosen-, Schalter-, Beleuchtungs- und Datenpositionen. Bei größeren Projekten übernimmt ein TGA-Fachplaner die Koordination. Wir stimmen unseren Plan direkt mit dem Architekten und den anderen Gewerken ab.
Was kostet eine Elektroinstallation im Neubau pro Quadratmeter?
Pauschale Quadratmeterpreise sind im Elektrohandwerk nicht seriös, weil der Preis massiv von der Ausstattung abhängt. Eine Grundinstallation mit Standardausstattung liegt deutlich unter dem Preis einer Installation mit KNX-Gebäudeautomation, Netzwerkverkabelung und umfangreicher Sicherheitstechnik. Als sehr grobe Orientierung bewegen sich die Elektrokosten bei gewerblichen Neubauten zwischen 3–8 % der Gesamtbaukosten. Nach einer konkreten Bestandsaufnahme der Anforderungen erhalten Sie von uns ein transparentes Angebot, das jede Position einzeln ausweist.
04 Hausverwaltungen

Elektrobetreuung für Hausverwaltungen — warum ein fester Partner wirtschaftlicher ist.

Hausverwaltungen, die bei jedem Auftrag den günstigsten Elektriker suchen, zahlen langfristig mehr: Der neue Betrieb kennt das Objekt nicht, muss sich erst einarbeiten, weiß nicht wo die Unterverteilungen liegen, welche Besonderheiten die Anlage hat und welche Maßnahmen in der Vergangenheit durchgeführt wurden. Das kostet Zeit bei jedem Einsatz, erhöht die Fehlerquote und macht eine durchgängige Dokumentation unmöglich. HELD-Elektrotechnik arbeitet mit Hausverwaltungen in Hannover auf Basis dauerhafter Betreuungsvereinbarungen: fester Ansprechpartner, definierte Reaktionszeiten, vollständige Dokumentation über Jahre — damit jeder Einsatz auf dem Wissen der vorherigen aufbaut.
Was genau beinhaltet eine Betreuungsvereinbarung mit HELD-Elektrotechnik?
Eine Betreuungsvereinbarung definiert: einen festen Ansprechpartner für Ihre gesamte Objektflotte, vereinbarte Reaktionszeiten für reguläre und dringende Einsätze, die Übernahme aller laufenden Elektroarbeiten (Reparaturen, Instandhaltung, Modernisierung), vollständige Dokumentation jedes Einsatzes mit Datum, Maßnahme und Ergebnis, sowie regelmäßige Bestandsberichte für die Eigentümerversammlung. Die konkreten Konditionen stimmen wir individuell auf Ihre Objektanzahl und Ihre Anforderungen ab.
Kommunizieren Sie direkt mit den Mietern oder nur mit der Verwaltung?
Grundsätzlich kommunizieren wir ausschließlich mit der Hausverwaltung — nicht mit dem Mieter. Die Verwaltung beauftragt, die Verwaltung erhält den Bericht. Wenn Sie möchten, dass wir Termine direkt mit dem Mieter abstimmen, können wir das im Einzelfall tun, aber die Rückmeldung geht immer an Sie. Dieses Prinzip schützt Sie vor Missverständnissen und stellt sicher, dass Sie als Verwaltung die volle Kontrolle über Umfang und Kosten der Maßnahmen behalten.
Wie schnell sind Sie bei einer Störungsmeldung vor Ort?
Bei Kunden mit Betreuungsvereinbarung haben wir Reaktionszeiten definiert — in der Regel sind wir an Werktagen innerhalb von 4 Stunden vor Ort, bei akuter Gefahr (z. B. Schmorbrand, kompletter Ausfall) schneller. Ohne Vereinbarung hängt die Verfügbarkeit von der aktuellen Auftragslage ab. Wichtig: Bei lebensbedrohlichen Notfällen wie einem aktiven Brand oder einem Stromschlag rufen Sie immer zuerst die Feuerwehr (112) — wir sind Elektriker, keine Notfallrettung.
Welche Dokumentation erhalte ich nach einem Einsatz in einem meiner Objekte?
Nach jedem Einsatz erhalten Sie einen strukturierten Bericht mit: Datum und Uhrzeit des Einsatzes, Beschreibung des Anlasses und der durchgeführten Maßnahmen, verwendetem Material, Fotos bei relevanten Befunden und einer Einschätzung, ob weiterführende Maßnahmen empfohlen werden. Diese Berichte sammeln wir fortlaufend, sodass Sie für jedes Objekt eine lückenlose Historienakte aufbauen — nützlich für Eigentümerversammlungen, Versicherungsfälle und Verkaufsprozesse.
Können Sie auch die Prüfpflichten für unsere Objekte übernehmen?
Ja. Wir führen sowohl E-Checks als auch DGUV V3 Prüfungen für Ihre Objekte durch und verwalten die Wiederholungsfristen auf Wunsch vollständig. Das bedeutet: Sie erhalten rechtzeitig vor Fälligkeit eine Information, dass eine Prüfung ansteht, wir führen die Prüfung durch und übergeben das vollständige Prüfprotokoll. Damit kommen Sie als Hausverwaltung Ihrer Verkehrssicherungspflicht nachweisbar nach — und müssen sich nicht selbst um die Fristenverwaltung kümmern.
Was passiert bei einem Eigentümerwechsel — bleibt die Betreuung bestehen?
Die Betreuungsvereinbarung besteht zwischen uns und der Hausverwaltung, nicht zwischen uns und dem Eigentümer. Solange Sie als Verwaltung das Objekt betreuen, bleibt unsere Vereinbarung bestehen. Bei einem Verwalterwechsel übergeben wir auf Wunsch die gesamte Dokumentationshistorie an die neue Verwaltung — das erleichtert die Übernahme erheblich und sichert die Kontinuität der Objektbetreuung.
05 Elektromobilität & Wallbox

Ladeinfrastruktur im Gewerbe — warum die Elektrik vor der Wallbox kommt.

Die Wallbox selbst ist das einfachste Element einer Ladeinfrastruktur. Die eigentliche Herausforderung liegt in der Elektrik dahinter: Reicht der Hausanschluss für die geplante Ladeleistung? Müssen Zuleitung und Absicherung erneuert werden? Ist ein dynamisches Lastmanagement nötig, weil mehrere Ladepunkte parallel betrieben werden sollen? Muss der Zählerschrank erweitert werden? Und was bedeutet §14a EnWG konkret für Ihren Standort? Diese Fragen beantwortet kein Wallbox-Onlineshop — das ist die Aufgabe eines Elektrofachbetriebs. HELD-Elektrotechnik plant und installiert Ladeinfrastruktur für Gewerbeparkplätze, Tiefgaragen und Bestandsgebäude in Hannover — inklusive Lastmanagement, Netzanmeldung und vollständiger Dokumentation.
Muss ich die Wallbox beim Netzbetreiber anmelden?
Ja. Seit 2024 gilt: Jede Wallbox mit einer Ladeleistung über 4,2 kW muss beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden. Ab 12 kW Ladeleistung ist zusätzlich eine Genehmigung erforderlich. In Hannover sind die zuständigen Netzbetreiber je nach Standort Avacon oder enercity Netz. Wir übernehmen die Anmeldung als Teil unserer Leistung — Sie müssen sich darum nicht selbst kümmern.
Was kostet die Installation einer Wallbox im Gewerbe ungefähr?
Die Wallbox selbst kostet je nach Modell und Funktionsumfang zwischen 500 und 2.500 €. Die Installationskosten hängen stark von der Entfernung zwischen Zählerschrank und Stellplatz, dem Zustand der bestehenden Elektrik und der Notwendigkeit eines Lastmanagements ab. Für einen einzelnen Ladepunkt mit kurzer Zuleitung rechnen Sie mit Installationskosten ab 800 € — bei langen Leitungswegen, notwendiger Zählerschrankerweiterung oder Tiefgarageninstallation kann es deutlich mehr werden. Wir kalkulieren transparent nach Begehung.
Kann ich eine Wallbox installieren lassen, die ich selbst online gekauft habe?
Grundsätzlich ja — wir installieren auch vom Kunden beigestellte Wallboxen, sofern sie über die nötigen Zertifizierungen verfügen (CE-Kennzeichnung, Konformitätserklärung). Allerdings übernehmen wir in diesem Fall keine Gewährleistung für das Gerät selbst, sondern nur für die fachgerechte Installation und den Anschluss. Wenn Sie Wert auf eine durchgängige Gewährleistung legen, empfehlen wir die Beschaffung über uns.
Was ist der Unterschied zwischen statischem und dynamischem Lastmanagement?
Beim statischen Lastmanagement wird die verfügbare Leistung fest auf die Ladepunkte aufgeteilt — unabhängig davon, wie viel der Rest des Gebäudes gerade verbraucht. Beim dynamischen Lastmanagement misst ein Sensor am Hausanschluss den aktuellen Gesamtverbrauch und verteilt die verbleibende Restleistung intelligent auf die Ladepunkte. Dynamisches Lastmanagement ist aufwendiger in der Installation, aber für Gewerbeobjekte mit schwankendem Verbrauch die deutlich bessere Lösung — weil es den Hausanschluss optimal ausnutzt, ohne ihn zu überlasten.
Kann der bestehende Hausanschluss für Ladeinfrastruktur ausreichen?
Oft ja — vorausgesetzt, es wird ein dynamisches Lastmanagement eingesetzt. Wir prüfen bei der Begehung die vorhandene Anschlussleistung, die aktuelle Auslastung und die gewünschte Anzahl der Ladepunkte. In vielen Fällen reicht der bestehende Anschluss mit intelligentem Lastmanagement aus. Sollte eine Erhöhung der Anschlussleistung notwendig sein, koordinieren wir den Antrag beim Netzbetreiber — aber das ist seltener nötig als viele annehmen.
06 DGUV V3 Prüfungen

DGUV Vorschrift 3 — Arbeitgeberpflicht, nicht freiwillige Kür.

Die DGUV Vorschrift 3 (ehemals BGV A3) ist keine Empfehlung, sondern eine verbindliche Unfallverhütungsvorschrift der Berufsgenossenschaften. Sie verpflichtet jeden Arbeitgeber, elektrische Betriebsmittel und Anlagen vor der ersten Inbetriebnahme und danach in regelmäßigen Abständen durch eine befähigte Person (Elektrofachkraft) prüfen zu lassen. Die Prüffristen sind nicht pauschal festgelegt, sondern müssen auf Basis einer Gefährdungsbeurteilung ermittelt werden. Die TRBS 1201 gibt Empfehlungen: ortsveränderliche Geräte in Büroumgebungen alle 24 Monate, in Werkstätten alle 6–12 Monate, auf Baustellen alle 3 Monate. Wer diese Pflicht ignoriert, riskiert bei einem Arbeitsunfall den Regress der Berufsgenossenschaft und persönliche Haftung als Unternehmer.
Welche Geräte fallen unter die DGUV V3 Prüfpflicht?
Alle elektrischen Betriebsmittel, die im Unternehmen eingesetzt werden. Das umfasst ortsveränderliche Geräte (Laptops, Monitore, Kaffeemaschinen, Drucker, Verlängerungskabel, Mehrfachsteckdosen, Handwerkzeuge), ortsfeste Geräte (Herde, Spülmaschinen, Server, Klimageräte) und ortsfeste Anlagen (Unterverteilungen, Schaltanlagen, Maschinenzuleitungen). Auch Geräte, die Mitarbeiter privat mitbringen und im Büro nutzen (z. B. private Ladegeräte), fallen unter die Prüfpflicht, sobald sie im Betrieb eingesetzt werden.
Wer darf DGUV V3 Prüfungen durchführen?
Die Prüfung muss von einer „befähigten Person" im Sinne der TRBS 1203 durchgeführt werden — das ist eine Elektrofachkraft mit einschlägiger Berufserfahrung und Kenntnis der relevanten Normen. Ein Elektromeisterbetrieb wie HELD-Elektrotechnik erfüllt diese Anforderung. Wichtig: Der Prüfer darf nicht dieselbe Person sein, die das Gerät oder die Anlage installiert hat, wenn eine unabhängige Erstprüfung gefordert ist. Bei Wiederholungsprüfungen ist das in der Regel unproblematisch.
Was passiert mit Geräten, die bei der Prüfung durchfallen?
Geräte, die die Prüfung nicht bestehen, werden als „nicht sicher" gekennzeichnet und dürfen nicht weiter betrieben werden, bis der Mangel behoben ist. Je nach Art des Mangels kann eine Reparatur sinnvoll sein oder das Gerät muss ausgetauscht werden. Wir dokumentieren jeden Mangel im Prüfprotokoll mit Beschreibung, Foto und Empfehlung. Kleinere Mängel (z. B. beschädigtes Anschlusskabel) können wir oft direkt vor Ort beheben.
Wie läuft eine DGUV V3 Prüfung für 200 Geräte in einem Büro praktisch ab?
Wir kommen mit mobilen Prüfgeräten direkt an die Arbeitsplätze. Pro Gerät dauert die Prüfung in der Regel 1–3 Minuten — bei 200 Geräten rechnen Sie mit 1–2 Arbeitstagen. Die Mitarbeiter können in den meisten Fällen weiterarbeiten, das Gerät wird nur kurz vom Netz getrennt. Jedes Gerät erhält eine Prüfplakette mit Prüfdatum und nächstem Prüftermin. Am Ende erhalten Sie ein vollständiges Prüfprotokoll als digitale Datei — sortiert nach Abteilung, Raum oder Kostenstelle, je nach Ihrem Bedarf.
Kann die Berufsgenossenschaft unangemeldet prüfen, ob wir DGUV V3 einhalten?
Ja. Die Berufsgenossenschaft hat das Recht, jederzeit unangemeldet zu kontrollieren, ob die Prüfpflichten nach DGUV Vorschrift 3 eingehalten werden. Bei einer solchen Kontrolle müssen Sie die Prüfprotokolle vorlegen können. Können Sie das nicht, drohen Bußgelder und — im schlimmsten Fall — die Anordnung einer sofortigen Betriebsmittel-Sperrung bis zur Nachprüfung. Mit aktuellen, vollständigen Prüfprotokollen sind Sie auf der sicheren Seite.
07 E‒Check

E-Check und DGUV V3 — was ist der Unterschied?

Beide Prüfungen betreffen die elektrische Sicherheit, unterscheiden sich aber in Rechtsgrundlage und Zielgruppe. Die DGUV V3 Prüfung ist eine gesetzliche Pflicht für Arbeitgeber und betrifft elektrische Betriebsmittel und Anlagen am Arbeitsplatz. Der E-Check ist ein freiwilliges Prüfverfahren der Elektroinnung und betrifft die gesamte Elektroinstallation eines Gebäudes — unabhängig davon, ob es gewerblich oder privat genutzt wird. Für Vermieter und Hausverwaltungen ist der E-Check besonders relevant: Er dokumentiert den sicherheitstechnisch einwandfreien Zustand der Anlage zum Prüfzeitpunkt und schützt vor Haftungsansprüchen bei Schäden. HELD-Elektrotechnik führt beide Prüfungen durch — und berät Sie, welche für Ihr Objekt die richtige ist.
Brauche ich als Vermieter einen E-Check oder eine DGUV V3 Prüfung?
Als Vermieter von Wohnraum brauchen Sie den E-Check — er prüft die gesamte Gebäudeinstallation und dokumentiert deren Sicherheitszustand. Die DGUV V3 Prüfung betrifft Sie als Vermieter nur dann, wenn in Ihrem Gebäude auch Gewerbeflächen vorhanden sind und dort Arbeitnehmer beschäftigt werden. In vielen Mischgebäuden (Wohnen + Gewerbe) sind beide Prüfungen sinnvoll. Wir klären bei der Begehung, welche Prüfung für welchen Gebäudeteil die richtige ist.
Wie lange ist ein E-Check-Prüfbericht gültig?
Es gibt keine gesetzlich festgelegte Gültigkeitsdauer. Die Elektroinnung empfiehlt für Wohngebäude einen E-Check alle 4 Jahre, für Gewerbeimmobilien je nach Nutzungsintensität alle 1–4 Jahre. Bei Mieterwechsel ist ein E-Check grundsätzlich empfehlenswert — unabhängig davon, wann der letzte durchgeführt wurde. Der Prüfbericht dokumentiert den Zustand zum Prüfzeitpunkt und ist genau deshalb wertvoll: Er beweist, dass Sie zu diesem Zeitpunkt Ihrer Sorgfaltspflicht nachgekommen sind.
Was wird beim E-Check konkret geprüft?
Der E-Check umfasst eine Sichtprüfung und eine messtechnische Prüfung der gesamten Elektroanlage: Zustand der Leitungsführung, Funktion der Schutzeinrichtungen (FI-Schalter, Leitungsschutzschalter), Isolationswiderstand der Leitungen, Schleifenimpedanz, Erdungsverhältnisse, Zustand von Steckdosen und Schaltern, und die Dokumentation der Ergebnisse in einem normierten Prüfprotokoll. Zusätzlich werden offensichtliche Mängel an angeschlossenen Geräten erfasst.
Kann ich den E-Check steuerlich absetzen?
Für Vermieter sind die Kosten des E-Checks als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung absetzbar. Für Gewerbetreibende sind sie Betriebsausgaben. Für Privatpersonen können die Arbeitskosten (nicht das Material) als Handwerkerleistung nach § 35a EStG steuermindernd geltend gemacht werden. Wir weisen auf unserer Rechnung die Arbeitskosten separat aus, damit Sie die steuerliche Geltendmachung unkompliziert vornehmen können.
Erhalte ich die E-Check-Plakette auch bei festgestellten Mängeln?
Nein. Die Plakette wird nur bei mängelfreiem Zustand vergeben. Werden Mängel festgestellt, können wir sie in vielen Fällen direkt beseitigen. Nach Mängelbeseitigung wird erneut geprüft und die Plakette vergeben.
08 Beleuchtung & LED

Beleuchtung am Arbeitsplatz — kein Komfortthema, sondern Arbeitgeberpflicht.

Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die technische Regel ASR A3.4 „Beleuchtung und Sichtverbindung" schreiben verbindliche Mindestbeleuchtungsstärken für jeden Arbeitsplatztyp vor. Ein Büroarbeitsplatz braucht mindestens 500 Lux, Verkaufsflächen 300 Lux, Werkstätten mit Feinarbeit bis zu 750 Lux. Eine Beleuchtung, die diese Werte dauerhaft unterschreitet, ist kein Komfortproblem — sie ist ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung und kann bei Arbeitsunfällen oder Beschwerden von Mitarbeitern haftungsrelevant werden. Die DIN EN 12464-1 definiert darüber hinaus Anforderungen an Gleichmäßigkeit, Blendungsbegrenzung und Farbwiedergabe. HELD-Elektrotechnik plant Beleuchtungsanlagen normkonform und dokumentiert die erreichten Werte messtechnisch.
Wie messe ich, ob meine Bürobeleuchtung den gesetzlichen Anforderungen entspricht?
Die Messung erfolgt mit einem kalibrierten Luxmeter auf Höhe der Arbeitsfläche (in der Regel 75 cm über dem Boden). Gemessen wird an mehreren Punkten im Raum — nicht nur direkt unter der Leuchte, sondern auch an den Randbereichen. Die ASR A3.4 fordert, dass der Mindestwert (z. B. 500 Lux für Büroarbeit) als Wartungswert eingehalten wird — also auch noch, wenn die Leuchtmittel gealtert sind. Wir führen professionelle Beleuchtungsmessungen durch und dokumentieren die Ergebnisse normgerecht.
Lohnt sich eine LED-Umrüstung auch bei relativ neuen Leuchtstoffröhren?
In den meisten Fällen ja. Seit dem EU-weiten Verbot von Leuchtstoffröhren (T8 und T5) ab 2023 sind Ersatzröhren nur noch als Restbestände verfügbar und werden zunehmend teurer. Eine Umrüstung auf LED ist daher nicht nur energetisch sinnvoll, sondern auch langfristig wirtschaftlicher — weil Sie nicht mehr von auslaufenden Leuchtmitteln abhängig sind. Die LED-Technik bietet zudem bessere Farbwiedergabe, längere Lebensdauer und niedrigere Wartungskosten.
Können Sie auch eine Notbeleuchtung nach ASR A2.3 installieren?
Ja. Die ASR A2.3 „Fluchtwege und Notausgänge" fordert für bestimmte Gebäudetypen eine Sicherheitsbeleuchtung, die bei Stromausfall automatisch einschaltet und Fluchtwege ausreichend beleuchtet. Wir planen und installieren sowohl einzelne Notleuchten mit integriertem Akku als auch zentrale Notbeleuchtungssysteme mit Gruppenbatterie — je nach Gebäudegröße und baurechtlichen Anforderungen. Die Anlage wird nach DIN EN 1838 und DIN EN 50172 geprüft und dokumentiert.
Kann eine Beleuchtungssanierung im laufenden Betrieb durchgeführt werden?
Ja — in den meisten Fällen können wir die Umrüstung abschnittsweise durchführen, sodass immer nur ein Teil der Fläche kurzzeitig ohne Beleuchtung ist. In Büros, Verkaufsflächen und Produktionshallen planen wir die Arbeiten so, dass der Betriebsablauf minimal gestört wird. Bei sensiblen Bereichen (z. B. Behandlungsräume, Serverräume) stimmen wir die Zeitfenster individuell mit Ihnen ab.
Bieten Sie auch Lichtplanung mit Simulationssoftware an?
Nein. Die E-Check-Plakette wird nur vergeben, wenn die Anlage zum Prüfzeitpunkt mängelfrei ist oder alle festgestellten Mängel vor Abschluss der Prüfung beseitigt wurden. Werden Mängel festgestellt, dokumentieren wir sie vollständig im Prüfbericht und können sie in vielen Fällen direkt beseitigen. Nach der Mängelbeseitigung wird erneut geprüft und — bei positivem Ergebnis — die Plakette vergeben.
09 Daten & Netzwerk

Netzwerkverkabelung im Gewerbe — warum WLAN allein nicht reicht.

Viele Unternehmen setzen auf WLAN als primäre Netzwerkverbindung — und unterschätzen dabei die Probleme: geteilte Bandbreite, Interferenzen, Sicherheitsrisiken und mangelnde Stabilität bei zeitkritischen Anwendungen wie VoIP-Telefonie oder Videokonferenzen. Eine strukturierte Verkabelung mit Cat.6a oder Cat.7 bietet jeder Netzwerkdose eine dedizierte, störungsfreie Verbindung mit bis zu 10 Gbit/s — unabhängig davon, wie viele andere Geräte im Netzwerk aktiv sind. WLAN bleibt sinnvoll als Ergänzung für mobile Geräte, aber das Rückgrat eines professionellen Unternehmensnetzwerks ist und bleibt die Kupferverkabelung. HELD-Elektrotechnik plant und installiert strukturierte Netzwerkverkabelung für Gewerbe in Hannover — sauber dokumentiert, messtechnisch geprüft und zukunftssicher dimensioniert.
Was bedeutet „strukturierte Verkabelung" konkret?
Strukturierte Verkabelung bedeutet, dass die Netzwerkverkabelung nach einem standardisierten System aufgebaut wird: Von einem zentralen Netzwerkschrank (Verteiler) führen sternförmig einzelne Kabel zu jeder Netzwerkdose im Gebäude. Jedes Kabel wird auf ein Patchfeld im Schrank aufgelegt und dort per Patchkabel mit dem Switch verbunden. Diese Struktur ist flexibel (einzelne Dosen können einfach umkonfiguriert werden), skalierbar (neue Dosen können ergänzt werden) und wartungsfreundlich (Fehler lassen sich schnell lokalisieren).
Brauche ich Cat.6a, Cat.7 oder Glasfaser?
Für die allermeisten Büroanwendungen ist Cat.6a die richtige Wahl — es unterstützt 10 Gbit/s bei Leitungslängen bis 90 Meter und bietet ein sehr gutes Preis-Leistungs-Verhältnis. Cat.7 bietet eine bessere Schirmung und eignet sich für Umgebungen mit starken elektromagnetischen Störungen (z. B. neben Produktionsmaschinen). Glasfaser wird für Backbone-Verbindungen (z. B. zwischen Gebäuden oder Etagen) und bei Entfernungen über 90 Meter eingesetzt. Wir beraten Sie, welche Kategorie für Ihren konkreten Einsatzzweck wirtschaftlich und technisch sinnvoll ist.
Können Sie die Netzwerkverkabelung mit unserem IT-Dienstleister abstimmen?
Ja — das ist sogar der empfohlene Weg. Wir installieren die physische Infrastruktur (Kabel, Dosen, Patchfelder, Netzwerkschrank), Ihr IT-Dienstleister konfiguriert die aktiven Komponenten (Switches, Router, Firewall). Vor Beginn der Installation stimmen wir die Anforderungen (Anzahl der Ports, Kabelkategorie, Standort des Schranks, Beschriftungssystematik) direkt mit Ihrem IT-Partner ab, damit die Übergabe reibungslos funktioniert.
Werden die verlegten Kabel nach der Installation gemessen?
Ja. Jede Netzwerkstrecke wird nach der Installation mit einem zertifizierten Kabeltester messtechnisch geprüft — auf Dämpfung, Übersprechen, Rückflussdämpfung und Leitungslänge. Sie erhalten ein vollständiges Messprotokoll für jede einzelne Strecke. Dieses Protokoll ist nicht nur Qualitätsnachweis, sondern auch die Grundlage für Garantieansprüche gegenüber dem Kabelhersteller und für die spätere Fehlersuche.
Kann eine Netzwerkverkabelung nachträglich in einen Bestandsbau eingebaut werden?
Ja. Für größere Projekte erstellen wir Lichtplanungen, bei denen die Beleuchtungsstärke, Gleichmäßigkeit und Blendungswerte vorab berechnet werden. So können Sie schon vor der Installation sehen, ob die geplante Lösung die normativen Anforderungen erfüllt — und wie das Ergebnis optisch wirkt. Für einfachere Projekte (z. B. 1:1-Austausch von Leuchtstoffröhren gegen LED) ist eine Simulation in der Regel nicht nötig.
10 Instandhaltung & Wartung

Elektrotechnische Instandhaltung — warum regelmäßige Wartung billiger ist als Notfallreparatur.

Ein ungeplanter Ausfall der Elektroanlage in einem Gewerbebetrieb kostet mehr als jede Wartung: Produktionsstillstand, Datenverlust, Umsatzausfall, ggf. Vertragsstrafen wegen Lieferverzug. Die DIN VDE 0105-100 empfiehlt regelmäßige Prüfungen und Wartungsmaßnahmen für elektrische Anlagen — mit Intervallen, die je nach Nutzungsart und Belastung zwischen 1 und 4 Jahren liegen. Wartung bedeutet nicht „reparieren wenn es kaputt ist", sondern „prüfen bevor es kaputt geht": Thermografie-Aufnahmen von Verteilungen, Nachziehen von Klemmverbindungen, Prüfung von Schutzeinrichtungen, Sichtkontrolle von Leitungswegen. HELD-Elektrotechnik bietet Gewerbekunden in Hannover planbare Wartungsvereinbarungen mit festem Budget, festen Terminen und vollständiger Dokumentation.
Was wird bei einer elektrotechnischen Wartung konkret geprüft?
Eine typische Wartung umfasst: Sichtprüfung aller zugänglichen Leitungswege, Verteilungen und Installationsgeräte auf Beschädigungen, Verfärbungen oder Erwärmung. Funktionsprüfung aller FI-Schutzschalter (Auslösetest). Nachziehen von Klemmverbindungen in Unterverteilungen (lockere Klemmen sind eine der häufigsten Brandursachen). Prüfung der Schaltanlagen-Dokumentation auf Aktualität. Bei Bedarf: Thermografie-Aufnahme der Verteilungen unter Last zur Erkennung von Hotspots.
Wie oft sollte eine Elektroanlage im Gewerbe gewartet werden?
Die Empfehlung richtet sich nach der Nutzungsart: Bürogebäude alle 2–4 Jahre, Produktionsbetriebe alle 1–2 Jahre, Objekte mit erhöhter Beanspruchung (Baustellen, Werkstätten, Gastgewerbe) jährlich. Zusätzlich empfehlen wir eine anlassbezogene Prüfung nach ungewöhnlichen Ereignissen — z. B. nach einem Blitzeinschlag, einem Kurzschluss oder nach größeren Umbauten. Die konkreten Intervalle definieren wir gemeinsam mit Ihnen im Rahmen einer Wartungsvereinbarung.
Was ist der Unterschied zwischen Wartung, Inspektion und Instandsetzung?
Inspektion ist die Feststellung des Ist-Zustands — wir schauen, ob alles in Ordnung ist. Wartung umfasst Maßnahmen zur Bewahrung des Soll-Zustands — z. B. das Nachziehen von Klemmen, das Reinigen von Verteilungen, das Testen von Schutzeinrichtungen. Instandsetzung ist die Wiederherstellung des Soll-Zustands nach einem Defekt — also die Reparatur. Alle drei Bereiche zusammen bilden die Instandhaltung nach DIN 31051.
Können Sie auch Störungen außerhalb der regulären Arbeitszeit beheben?
Für Kunden mit Wartungsvereinbarung bieten wir erweiterte Erreichbarkeit an. Die genauen Konditionen (z. B. Samstagsbereitschaft, telefonische Erreichbarkeit am Abend) definieren wir individuell in der Vereinbarung. Einen 24/7-Notdienst bieten wir aktuell nicht an — dafür gibt es in Hannover spezialisierte Notdienst-Elektriker. Unsere Stärke liegt in der planbaren, vorbeugenden Wartung, die Notfälle von vornherein minimiert.
Erhalte ich einen Wartungsbericht für meine Unterlagen?
Ja, allerdings mit mehr Aufwand als im Neubau. Im Bestand nutzen wir vorhandene Kabelkanäle, Hohlraumdecken, Kabeltrassen oder verlegene Leerrohre, um die Kabel möglichst ohne Stemmarbeiten zu führen. Wo das nicht möglich ist, werden Aufputz-Kabelkanäle verwendet — optisch unauffällig und jederzeit zugänglich. Die konkreten Möglichkeiten klären wir bei einer Begehung. In den meisten Bürogebäuden lässt sich eine nachträgliche Verkabelung mit vertretbarem Aufwand realisieren.
11 Photovoltaik & Wärmepumpen

PV und Wärmepumpe elektrisch anschließen — warum das nicht der Installateur macht.

Viele Solarteure und Heizungsbauer installieren die Module auf dem Dach bzw. die Wärmepumpe im Keller — aber der AC-seitige Anschluss an das Gebäudenetz, die Anpassung des Zählerschranks und die Anmeldung beim Netzbetreiber erfordern einen eingetragenen Elektrofachbetrieb. Der Grund: Die Arbeiten am Zählerschrank und am Einspeisepunkt unterliegen den TAB (Technische Anschlussbedingungen) des zuständigen Netzbetreibers und dürfen nur von einem beim Netzbetreiber eingetragenen Installateurbetrieb durchgeführt werden. HELD-Elektrotechnik übernimmt den gesamten AC-seitigen Anschluss — von der Zählerschrankanpassung über die Verkabelung bis zur Netzanmeldung.
Was genau macht HELD-Elektrotechnik bei einer PV-Installation — und was nicht?
Wir übernehmen den gesamten AC-seitigen Teil: Anschluss des Wechselrichters an das Gebäudenetz, Anpassung oder Erneuerung des Zählerschranks, Installation des Einspeisezählers bzw. Zweirichtungszählers, Erdung und Potentialausgleich, sowie die Netzanmeldung beim zuständigen Netzbetreiber. Die DC-seitige Installation (Module, Unterkonstruktion, DC-Verkabelung) gehört nicht zu unserem Leistungsumfang — das übernimmt der Solarteur. Wir arbeiten bei Bedarf mit Solarteur-Partnern zusammen und koordinieren die Schnittstellen.
Muss mein Zählerschrank für eine PV-Anlage umgebaut werden?
In den meisten Fällen ja. Der Zählerschrank muss Platz bieten für einen Zweirichtungszähler (oder Smart Meter), den Überspannungsschutz Typ 2, ggf. einen separaten Einspeisezähler und die Absicherung der Wechselrichter-Zuleitung. Alte Zählerschränke entsprechen in der Regel nicht den aktuellen TAB des Netzbetreibers und müssen erneuert oder erweitert werden. Wir prüfen den Bestand und informieren Sie vor Beginn der Arbeiten, welcher Umbau konkret nötig ist.
Wie lange dauert die Netzanmeldung einer PV-Anlage beim Netzbetreiber?
Die Bearbeitungszeit beim Netzbetreiber beträgt in der Regel 4–8 Wochen ab Eingang der vollständigen Unterlagen. Bei Anlagen über 30 kWp oder bei notwendigen Netzanpassungen kann es länger dauern. Wir empfehlen daher, die Netzanmeldung frühzeitig — idealerweise parallel zur Beschaffung der Module — zu starten. Wir übernehmen die Anmeldung als Teil unserer Leistung und reichen alle notwendigen Unterlagen ein.
Können Sie auch den elektrischen Anschluss einer Wärmepumpe übernehmen?
Ja. Wärmepumpen benötigen je nach Leistung einen eigenen Stromkreis mit entsprechender Absicherung — bei größeren Geräten einen Starkstromanschluss (400V/3-phasig). Dazu kommt häufig die Anmeldung beim Netzbetreiber für einen separaten Wärmepumpentarif und ggf. die Installation eines Rundsteuerempfängers. Wir stimmen die elektrischen Anforderungen direkt mit dem Heizungsbauer ab und stellen den Anschluss fachgerecht her.
Lohnt sich ein Batteriespeicher — und was hat das mit der Elektrik zu tun?
Ja. Nach jeder Wartung erhalten Sie einen strukturierten Bericht mit allen Prüfpunkten, Messergebnissen, festgestellten Mängeln und durchgeführten Maßnahmen. Der Bericht dient als Nachweis für Versicherungen, Berufsgenossenschaften und — bei Mietobjekten — als Dokumentation für den Eigentümer. Wir archivieren alle Berichte digital, sodass die Historie Ihrer Anlage jederzeit abrufbar ist.
12 Baustromverteiler

Baustrom in Hannover — Netzanmeldung, Aufstellung und Prüfpflichten.

Jede Baustelle braucht Strom — und jeder Baustromverteiler muss vor der Inbetriebnahme beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet und nach DIN VDE 0100-704 geprüft werden. In der Region Hannover sind je nach Standort Avacon, enercity Netz oder die Stadtwerke Hannover zuständig. Die Vorlaufzeit für einen Netzanschluss beträgt in der Regel 2–4 Wochen, bei größeren Leistungsanforderungen bis zu 6 Wochen. Der Baustromverteiler selbst muss den Anforderungen der DIN VDE 0100-704 entsprechen: Schutzart IP44, FI-Schutzschalter mit 30 mA Bemessungsfehlerstrom, gekennzeichnete CEE-Steckdosen und eine deutliche Beschriftung. HELD-Elektrotechnik übernimmt den gesamten Prozess — von der Netzanmeldung über die Aufstellung bis zur Prüfung und Abmeldung nach Bauende.
Wie lange dauert es, bis ich Baustrom auf meiner Baustelle habe?
Ab Auftragserteilung rechnen Sie mit 2–4 Wochen bis zur betriebsbereiten Stromversorgung. Die Zeit wird hauptsächlich durch die Bearbeitungsdauer beim Netzbetreiber bestimmt. Bei dringenden Projekten können wir versuchen, den Prozess zu beschleunigen — aber die Bearbeitungszeit des Netzbetreibers liegt außerhalb unseres Einflusses. Wir empfehlen daher, den Baustrom mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Baubeginn zu beauftragen.
Wer ist für den Baustromverteiler verantwortlich — der Bauherr oder der Generalunternehmer?
Das hängt von der vertraglichen Regelung ab. In der Regel stellt der Bauherr den Baustrom als „Bauherrenleistung" bereit. Bei schlüsselfertigen Projekten übernimmt häufig der Generalunternehmer die Baustelleneinrichtung inklusive Baustrom. Unabhängig von der vertraglichen Zuordnung bleibt der Betreiber des Baustromverteilers für die regelmäßige Prüfung verantwortlich — auf Baustellen ist eine Wiederholungsprüfung alle 3 Monate vorgeschrieben.
Muss der Baustromverteiler regelmäßig geprüft werden?
Ja. Auf Baustellen gelten verkürzte Prüffristen: Der Baustromverteiler muss vor der ersten Inbetriebnahme, nach wesentlichen Änderungen und danach alle 3 Monate von einer Elektrofachkraft geprüft werden. Diese Prüfungen umfassen die Funktion der FI-Schutzschalter, die Isolationsmessung und eine Sichtprüfung auf mechanische Beschädigungen. Wir bieten diese wiederkehrenden Prüfungen als Paketleistung an — damit Sie sich nicht selbst um die Fristenverwaltung kümmern müssen.
Kann ich einen Baustromverteiler auch mieten statt kaufen?
Ja. Für temporäre Baustellen ist die Miete in der Regel die wirtschaftlichere Lösung. Wir bieten Baustromverteiler zur Miete an — inklusive Aufstellung, Anschluss, Prüfung und Abmeldung nach Bauende. So haben Sie einen Ansprechpartner für den gesamten Prozess und müssen sich weder um die Beschaffung noch um die Lagerung des Verteilers kümmern.
Was passiert mit dem Baustrom nach Fertigstellung des Gebäudes?
Nach Bauende muss der Baustromverteiler beim Netzbetreiber abgemeldet werden. Wir übernehmen die Abmeldung und den Rückbau des Verteilers. Der endgültige Gebäudeanschluss wird separat beim Netzbetreiber beantragt und von uns hergestellt. Zwischen der Abschaltung des Baustroms und der Inbetriebnahme des Gebäudeanschlusses sollte keine Lücke entstehen — wir koordinieren den Übergang so, dass zu keinem Zeitpunkt eine Versorgungslücke entsteht.
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