Die Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) und die technischen Regeln ASR A3.4 definieren Mindestbeleuchtungsstärken für jeden Arbeitsplatztyp: 500 Lux für Büro- und Bildschirmarbeitsplätze, 300 Lux für allgemeine Verkehrswege, bis zu 750 Lux in Werkstätten mit Feinarbeit.
Eine Beleuchtung, die diese Werte unterschreitet, ist nicht nur ein Komfortproblem — sie ist ein Verstoß gegen die Arbeitsstättenverordnung und kann bei Arbeitsunfällen haftungsrelevant werden. HELD-Elektrotechnik plant Beleuchtungsanlagen in Hannover normkonform nach DIN EN 12464-1 und dokumentiert die erreichten Beleuchtungsstärken messtechnisch — damit Ihr Betrieb nicht nur gut beleuchtet ist, sondern auch nachweisbar den gesetzlichen Anforderungen entspricht.